Die so genannte IEC-NORM gibt vor, was als Kleinwindanlage gilt. Danach können alle Anlagen, deren überstrichene Rotorfläche kleiner ist als 200 Quadratmeter (d.h. 15,96 m Durchmesser) bei 350 W/m², deren Turm in der Regel eine maximale Höhe von 20 Metern aufweist und deren Leistung zwischen 5 und 10 kW liegt, als Kleinanlagen bezeichnet werden.
Die Hersteller halten sich leider nicht immer strickt an die IEC Vorgaben. Nur sehr wenige Anlagen sind IEC zertifiziert . Wobei gerade die Zertifizierung ein maßgeblicher Faktor beim Erwerb eine Kleinwindkraftanlage ist.
IEC-Zertifizierung: Die International Electrotechnical Commission ist eine gemeinnützige, nichtstaatliche internationale Normungsorganisation, die internationale Normen für alle elektrischen, elektronischen und damit verbundenen Technologien (gemeinsam „Elektrotechnologie“) erstellt und veröffentlicht.
Es gibt im Allgemeinen zwei Anlagentypen
Die Vertikalachsenturbinen (mit vertikal gerichteter Drehachse) und die Horizontalachsenturbinen (mit horizontal zum Wind gerichteter Drehachse), welche je nach Anlagentyp, über 3 oder mehr Rotorblätter verfügen. Wobei 3 Rotorblätter vollkommen ausreichend sind. Je nach Einsatzgebiet und Anwendung wird noch zwischen Netzeinspeiseanlagen, Batterielader zur autarken Stromversorgung (Insellösung), (Windheizungsanlagen) Heizmühlen zur Heizungsunterstützung und Windpumpen zur Wasserförderung unterschieden.